Unsere Zusatzleistungen
Wohnen mit Service – nicht im monatlichen Entgelt enthalten
Ambulante Pflege
Unser ambulanter Pflegedienst ist Partner aller gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Leistungen ganz oder teilweise mit der Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet werden.
Selbstverständlich können alle Leistungen auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung ist der Abschluss eines Pflegevertrags mit unserem ambulanten Pflegedienst.
Stationäre Pflege
Der für den stationären Pflegebereich abzuschließende Pflegevertrag sichert die pflegerische Versorgung rund um die Uhr sowie die Bereitstellung der Mahlzeiten und Getränke und die soziale Betreuung, entsprechend der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nach dem SGB XI.
Die Vergütungssätze werden jährlich neu mit den Vertretern der Kranken- und Pflegekassen vereinbart.